Übernahme der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis für die Nacherschließung sog. „Weißer Flecken“
Übernahme der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis für die Nacherschließung sog. „Weißer Flecken“