Übernahme der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung/Breitbandausbau gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis von den antragstellenden Städten und Gemeinden
Übernahme der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung/Breitbandausbau gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis von den antragstellenden Städten und Gemeinden